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   RG, 26.02.1934 - 3 D 1483/33   

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https://dejure.org/1934,309
RG, 26.02.1934 - 3 D 1483/33 (https://dejure.org/1934,309)
RG, Entscheidung vom 26.02.1934 - 3 D 1483/33 (https://dejure.org/1934,309)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1934 - 3 D 1483/33 (https://dejure.org/1934,309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Müssen schriftliche in das Beratungszimmer gesandte Anträge berücksichtigt werden? 2. Darf nach Rückkehr des Gerichts dem Verteidiger im Voraus weiteres Gehör versagt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 88
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Sie könnte daran scheitern, daß nach der Rechtsprechung ein strafbares Beiseiteschaffen dann nicht vorliegt, wenn sich die Vermögensverfügung im Rahmen einer ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung hält (RGSt 62, 277; 68, 88; BGH NJW 1952, 898; BGH bei Herlan GA 1953, 74), und daß das Tilgen fälliger Verbindlichkeiten allgemein als Ausfluß ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung angesehen wird (RGSt 71, 227; BGH bei Herlan GA 1953, 74).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Nicht der Verteidiger ist verpflichtet, einen Beweisantrag zu dem vom Gericht für angemessen gehaltenen Zeitpunkt zu stellen, sondern das Gericht ist verpflichtet, Beweisanträge bis zum Beginn der Urteilsverkündung entgegen zu nehmen (vgl. RGSt 59, 420, 421; 68, 88, 89; BGH Urteil vom 30. Oktober 1959 - 4 StR 412/59).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    a) Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1967, 2019) , insoweit dem Reichsgericht (RGSt 59, 420 (421); 68, 88 (89)) folgend, hat bereits ausgesprochen, daß es nicht zulässig ist, einen Verteidiger nach der Urteilsberatung, aber vor der Urteilsverkündung nicht zu Wort kommen zu lassen und ihn dadurch an der Stellung eines Beweisantrages zu hindern.
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Es ist schon umstritten, ob der Verteidiger ein Recht hat, den Vorsitzenden bei der Urteilsverkündung zu unterbrechen (verneinend RGSt 57, 142; BGH Urteile vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 405/62 - und vom 7. Februar 1969 - 4 StR 458/68 - = VHS 36, 368; vgl. aber RGSt 68, 88, Dahs, Handbuch des Verteidigers Rdn. 604; Kleinknecht, a.a.O. § 268 Anm. 3).
  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 407/61

    Rechtszug im Strafverfahren - Strafvorwurf - Erschöpfende Erörterung -

    Deshalb ist ihm sogar das verspätete Nachbringen von Tatsachenbehauptungen und Beweismitteln gestattet (§ 246 StPO), und zwar selbst nach Schluß der Verhandlung, wenn nur vor Verkündung einer Entscheidung (vgl. schon RGSt 68, 88, 89 ).
  • BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81

    Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Anträgen des Angeklagten oder dessen

    Das Gericht ist gemäß § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Anträge des Angeklagten oder seines Verteidigers entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung in diesem Zeitpunkt abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen war (vgl. BGH NJW 1967, 2019; RGSt. 68, 88, 89; Gollwitzer LR 23. Aufl. § 246 RdNr. 2; § 268 RdNr. 3).
  • BGH, 30.10.1959 - 4 StR 412/59

    Rechtsmittel

    Hiergegen hat das Landgericht verstoßen (RGSt 59, 420 ff; 68, 88 f).
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